Um für Mitglieder und Gäste einen möglichst angenehmen und konfliktfreien Spielbetrieb zu gewährleisen, ersucht der ETV Vösendorf um Einhaltung folgender Regelungen:

Allgemeine Bestimmungen

Anwesende Vorstandsmitglieder sind in jedem der nachstehend geregelten Fälle berechtigt, erforderliche Maßnahmen für die Einhaltung der Clubordnung zu setzen und verbindliche Entscheidungen zu treffen. Über vorläufige besondere Maßnahmen ist ehestmöglich der Obmann in Kenntnis zu setzen.

Benützung der Clubanlage

a) Die Benützung der Clubanlage ist grundsätzlich nur Clubmitgliedern, deren Angehörigen und sonstigen Gästen des ETC Vösendorfs gestattet. Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder über die Bestimmungen der Clubordnung in Kenntnis zu setzen und deren Einhaltung im erforderlichen Ausmaß zu überwachen.

b) Der Spielbetrieb ist während der Saison von 8 - 22 Uhr möglich, nach Einbruch der Dunkelheit kann auf allen Plätzen Flutlicht zugeschaltet werden.

c) Das Fahren mit Fahrrädern, Rollschuhen, Skootern und dgl. ist im Bereich des Clubhauses, Terasse und Tennisplätzen aus Sicherheitsgründen untersagt.

d) Der ETC Vösendorf haftet nicht für in den Garderoben oder im Clubhaus verwahrte Gegenstände, wie z.B. Wäschestücke, Tennistaschen, Schläger und dgl.. Diese dürfen über Nacht weder in den Garderoben noch sonst im Clubhaus oder am Clubgelände verbleiben.

Den Club trifft keine Verantwortung, zurückgelassene Gegenstände zu verwahren, weshalb diese insbesondere auch nach angemessener Zeit für einen sozialen Zweck verwertet oder entsorgt werden können, ohne Ersatzansprüche welcher Art auch immer zu begründen.

Spielbetrieb

Der Platz 4 ist dem Clubtrainer vorbehalten. Das Spielen auf diesem Platz ist nur dann gestattet, wenn der Platz vom Trainer nicht benützt wird.

Mitglieder können Plätze jeweils für höchstens eine Woche im Voraus reservieren. Freie Plätze können von 8 - 22 Uhr jederzeit nach vorheriger Information der Kantinenbetreiber benützt werden. Spielwünsche vor 8 Uhr müssen jedoch am Vortag und solche nach 20 Uhr (bis max. 21.30 Uhr Ende) bis spätestens Mittag des jeweiligen Tages durch Eintragung reserviert werden.

Vor Spielbeginn haben sich die Spieler über die Eintragung der Reservierung zu vergewissern.

Falls eine Reservierung nicht eingehalten werden kann, ist diese rechtzeitig (ev. telefonisch) zu stornieren, um anderen Mitgliedern die Möglichkeit einer Platzbenutzung zu geben. Bei wiederholter Nichteinhaltung von Reservierungen kann dem Clubmitglied die Eintragungsmöglichkeit untersagt werden. Wird ein reservierter Platz nicht rechtzeitig in Anspruch genommen, können nach 10 Minuten andere Spieler diesen Platz für den Rest der Stunde nutzen.
Die sportliche Leitung ist berechtigt, bei Meisterschaften, Turnieren und Mannschaftstrainings Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb zu sperren. Über die Bespielbarkeit bzw. die Dauer der Nichtbespielbarkeit der Tennisplätze entscheiden die Platzwarte und der Kantinenbetreiber.

Regelungen für Gäste

Gäste (Nichtmitglieder) können entweder mit einem oder mehreren Mitgliedern spielen und bezahlen dann „Gästegebühr“ oder sie mieten einen gesamten Platz und bezahlen sodann „Platzmiete“.
Hierfür gelten in Saison 2021 folgende Preise (vorbehaltlich Änderungen):
Die Gebühr für „Platzmiete“ beträgt € 16,-- pro Stunde (Zehnerblock 140,--).
(Dabei ist es gleichgültig, wie viele Gäste den Platz benutzen z.B. Familien, oder mehrere Gäste gemeinsam mit Mitgliedern, ..).

Die „Gästegebühr“ beträgt hingegen € 8,-- pro Person und Stunde (Zehnerblock 70,--).
Dies unabhängig davon, ob Doppel oder Einzel gespielt wird (Ob 1 Gast + 1 Mitglied oder 1 Gast + 3 Mitglieder, es sind immer 8,-- pro Gast zu bezahlen. Bei der Kombination 3 Gäste + 1 Mitglied kann (nur) ein Kupon "Platzmiete" um 16,- - verwendet werden)

Für Trainer, die nicht vom Club (Sportwart) autorisiert sind und auch keine Mitglieder sind, ist keine Gästegebühr zu bezahlen, deren Schüler allerdings schon.

Sonstiges

a) Die Benützung der Tennisplätze ist ausschließlich mit Tennisschuhen und einer entsprechenden Sportbekleidung (nicht mit nacktem Oberkörper) gestattet. Das Rauchen auf den Tennisplätzen und die Mitnahme von Tieren auf die Tennisplätze ist untersagt.

b) Vor Spielbeginn ist der Platz bei Notwendigkeit (Trockenheit) zu bewässern. Nach Beendigung des Spieles muss der Platz 5 Minuten vor Ablauf der Spielzeit in seiner gesamten Größe mit den dafür vorgesehenen Netzen abgezogen werden und pünktlich spielfertig für die nächsten Spieler hinterlassen werden.

c) Mitgebrachte Gläser und Flaschen sind vom Platz zu entfernen und in die Kantine zurückzubringen. Abfälle sind in die innerhalb und außerhalb des Platzes angebrachten Abfalleimer zu werfen, wobei die Mülltrennung zu beachten ist.

d) Bedingt das Erreichen oder Verlassen eines Platzes das Queren eines anderen bespielten Platzes, so hat dies an den Spielfeldrändern möglichst gemeinsam mit dem(n) Partner(n) und nicht während eines Ballwechsels zu erfolgen. Dies gilt auch sinngemäß für das Rückholen eines Balles, während auf einem anderen Platz ein Spiel im Gange ist.

e) Grundsätzlich gelten für jedes Tennisspiel die Regeln des Österreichischen Tennisverbandes und im Besonderen die Verhaltensregeln der Wettspielordnung des ÖTV. Diese Regeln betreffen unter anderem das gefährliche und rücksichtslose Herumschießen von Bällen und anderen Gegenständen, Missbrauch von Schlägern, verbale und tätliche Angriffe und unsportliches Verhalten. Jedes auf der Anlage anwesende Vorstandsmitglied, jeder Mannschafsführer oder Turnierleiter ist berechtigt, diesbezüglich verbindliche Entscheidungen zu treffen und einen vorübergehenden Platzverweis auszusprechen. Über die Dauer von Platzverboten entscheidet sodann ehestens der Vorstand des ETC Vösendorfs.

g) Hunde sind in Anwesenheit einer erwachsenen Aufsichtsperson auf der Anlage erlaubt, sind an Leine zu führen. Andere Mitglieder oder Gäste dürfen durch Hunde nicht belästigt oder beim Spiel gestört werden. Hundehalter und Hunde führende Personen sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, insbesondere Hundekot, unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen.

Haftung

Sämtliche Aktivitäten im Bereich des Vereinsgeländes erfolgen auf eigene Gefahr (auch die Teilnahme an Wettkampfspielen, Trainingscamps und sonstigen Veranstaltungen aller Art.). Sämtliche hierauf begründete Schadenersatz - oder sonstige Ansprüche gegen den ETC Vösendorf, seine Organe oder für ihn tätige Dritte sind – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für mögliche Forderungen von Vereinsfremden (Gastspieler, Zuschauer und dgl.) hinsichtlich der Haftung für mitgebrachte Gegenstände, für das Abstellen von KFZ auf dem vor dem Vereinsareal liegenden Parkplatz, sowie für die Beaufsichtigung Minderjähriger.

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